Rechtliche Grundlage für den Gründungszuschuss sind die § 93 und 94 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen die sich aus der Arbeitslosigkeit (ALG1), in die Selbstständigkeit wagen möchten. Diese Förderung erleichtert den Start in die Selbstständigkeit erheblich, indem sie dazu dient, den Lebensunterhalt während der Gründungsphase zu sichern und eine soziale Absicherung zu gewährleisten.

Die wesentlichen Voraussetzungen für die Förderung sind:

  1. Bezug von Arbeitslosengeld I
  2. Mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld zu Beginn der Selbstständigkeit.
  3. Hauptberufliche Ausübung der Selbstständigkeit, um nicht mehr als arbeitslos zu gelten.

Die Existenzgründung wird von der Agentur für Arbeit nur gefördert, wenn eine fachkundige Stelle die Geschäftsidee geprüft und bestätigt hat, dass sie langfristigen Erfolg verspricht. Es besteht kein automatischer Rechtsanspruch auf die Förderung, die Agentur für Arbeit bewertet die Erfolgsaussichten der Selbstständigkeit sowie die erforderlichen Kompetenzen und Kenntnisse.

Die Unterstützung durch den Gründungszuschuss ist in zwei Phasen unterteilt:

Phase 1:

  • Dauer: 6 Monate
  • Monatlicher Zuschuss: Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengelds plus zusätzlich 300 Euro zur sozialen Absicherung.

Phase 2:

  • Dauer: 9 Monate
  • Monatlicher Zuschuss: 300 Euro zur sozialen Absicherung.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Gründungszuschuss nicht einkommensteuerpflichtig ist.

Der Antrag für den Gründungszuschuss erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Vereinbarung eines Beratungsgesprächs mit der Vermittlungsfachkraft.
  2. Feststellung der Eignung für den Gründungszuschuss und Information über erforderliche Dokumente.
  3. Einholung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle und Vorbereitung aller Dokumente.
  4. Einreichung des Antrags online für Phase 1 mit erforderlichen Dokumenten.
  5. Erhalt des Bewilligungsbescheids nach erfolgreicher Prüfung.
  6. Bezugsdauer von 6 Monaten in Phase 1.
  7. Beantragung von Phase 2 im Anschluss an Phase 1.

Falls Sie unter die genannten Voraussetzungen fallen oder Fragen zu Ihrem individuellen Fall haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tragen Sie sich einfach in unser Kontaktformular ein, und wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir sind hier, um Ihnen weiterzuhelfen und Ihre Fragen zu klären.


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